Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gütertransport
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Transport von Gütern, der über HANSA DESTINATIONS AB ("HANSA") gebucht oder durchgeführt wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Standard Geschäftsbedingungen für Gütertransport ("Standard Geschäftsbedingungen") vervollständigt. Im Fall eines Konfliktes zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Standard Geschäftsbedingungen, wird den Standard Geschäftsbedingungen Vorrang zugesprochen.
Buchung
• Kommerzieller Gütertransport muss über die Frachtbuchung gebucht werden. Ein solcher Transport schließt unter anderem Fahrzeuge wie leichte, kommerziell genutzte Fahrzeuge sowie schwere Güterfahrzeuge ein, Traktoren, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Ausrüstung, unbegleitete Fahrzeuge (ohne Fahrer) und Fahrzeuge, bei denen beim Laden Assistenz notwendig ist.
• Wohnwagen, Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge, die nicht kommerziell genutzt werden, müssen über die Passagierbuchung gebucht werden.
• Fracht, die gefährliche Güter enthält, darf nicht später als 48h vor Abfahrt gebucht werden.
• Informationen zur Fahrzeuglänge, dem Leergewicht und dem Ladegewicht, falls vorhanden, müssen bei der Buchung angegeben werden.
• Die Personennummer oder ID-Nummer und der Name aller dem Fahrzeug zugehörigen Personen, sowie eine Telefonnummer des Fahrers müssen angegeben werden.
Dem Fahrzeug zugehöriger Fahrer
• Einem Fahrer pro Fahrzeug wird die Berechtigung zu einer geteilten Kabine sowie kostenloser Verpflegung erteilt.
• Zusätzliche Fahrer reisen entsprechend der geltenden Preisliste für Frachtaufpreise.
Stornierung und Änderung von Buchungen bei Frachttransporten
Stornierungen und Änderungen können bis zu zwei Stunden vor dem Check-in vorgenommen werden. Bei späteren Stornierungen, Nichtantritt und Änderungen kommt ein Aufpreis entsprechend der geltenden Preisliste hinzu.
Kosten für Fracht und anderes
• Geltende Preise für Fracht und anderes werden in der zurzeit gültigen Preisliste aufgeführt.
• Angleichungen auf Grund von Veränderungen im Bunkerzuschlag (BAF) werden monatlich in Übereinstimmungen mit dem HANSA BAF- Angleichungsmodel (Tabelle) gemacht.
Bezahlung und Rechnungen
• Bezahlungen werden entweder direkt über eine Debit- oder Kreditkarte getätigt oder per Rechnung.
• Vorzeitige Bezahlung kann an den verschiedenen Ladeorten getätigt werden („show go“).
• Kunden mit Rahmenvereinbarungen und Kundennummern können mit Rechnung bezahlen, die innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden muss.
• Bevor Rahmenvereinbarungen eingegangen werden können, wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
• Wenn die Rahmenvereinbarungen eingegangen werden, wird ein maximaler, monatlicher Kreditbetrag vereinbart.
• HANSA hat das Recht angefallene Kosten, beispielsweise für den Hafen, oder für Verladung und Löschung bestimmter Fracht oder Fahrzeuge, weiterzugeben.
• Zusätzliche Dienste und Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
Check-in und Warenlieferung
• Güter, Fahrzeuge und Fahrzeuge begleitende Personen dürfen nicht später als eine Stunde vor planmäßiger Abfahrt eingecheckt worden sein, wenn HANSA nicht mitgeteilt hat, dass die Abfahrtszeiten geändert sind, oder dass die Abfahrt gestrichen worden ist.
• Paketierung, Stauung, Sicherung und andere Vorbereitungen müssen in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften und Anweisungen von HANSA, der Schiffscrew oder Angestellten am Fährterminal erfolgen.
• Empfehlungen wie IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units and MCA: Roll-on/Roll-off Ships - Guidance for the Stowage and Securing of Vehicles müssen bei der Paketierung und anderen für den Gütertransport notwendigen Maßnahmen befolgt werden.
• Unbegleitete Güter müssen gemäß oben genannter Regeln mit ausreichend Zurrpunkten ausgestattet sein.
Gefährliche Fracht und Fracht, die besondere Handhabung benötigt
• Informationen dazu, ob die Fracht als gefährliche Fracht (Substanzen, die schädlich für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum sein können), oder ob die Fracht spezielle Handhabung benötigt, muss bei der Frachtbuchung angegeben werden.
• Der Versender ist verantwortlich dafür sicherzustellen, dass die Fracht oder Transporteinheiten gemäß dem IMDG Code und anderen Vorschriften markiert sind.
• Multimodal Dangerous Goods Forms müssen unterschrieben werden und nicht später als 24 Stunden vor der gebuchten Abfahrt an freight@hansadestinations.comgesendet werden. Die unterschriebenen Dokumente müssen für den Check-in bereitgehalten werden. Bitte kontaktieren Sie die Frachtbuchung für weitere Informationen.
Neue Autos, die separate zwischenzeitliche Parkmöglichkeiten brauchen
Für den Transport von brandneuen Autos kontaktieren Sie bitte die Frachtbuchung.
Sicherheitsreglement
• Alle Passagiere sind dazu verpflichtet, sich an die geltenden Sicherheitsregeln und den Verhaltenscodex zu halten sowie die Anweisungen von Crewmitgliedern an Bord oder am Terminal arbeitenden Angestellten zu befolgen.
• Physische Durchsuchungen oder andere Inspektionen unterliegen spezifischen Regeln für Hafenterminals und an Bord von Schiffen. Diese Durchsuchungen und Inspektionen werden zufällig durchgeführt. Vorbezahlte Tickets und Fracht werden nicht rückerstattet, falls die Durchsuchung oder Inspektion verweigert wird.
• Für den Transport von Waffen und Munition, kontaktieren Sie bitte die Frachtbuchung.
Quittung für Fracht am Löschhafen
• Um Waren am Löschhafen annehmen zu können, muss der Empfänger die Buchungsnummer und einen gültigen Ausweis vorzeigen können. Unbegleitete Fahrzeuge oder Güter müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in Nynäshamn und innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in Rostock abgeholt werden.
• Falls das Fahrzeug oder die Ladung später als 24 Stunden nach der Ankunft in Nynäshman oder 72 Stunden nach der Ankunft in Rostock abgeholt wird, hat HANSA das Recht, zusätzliche Gebühren gemäß des Hafentarifs zu erheben oder die tatsächlichen Kosten, die für HANSA anfallen, in Rechnung zu stellen.
Benachrichtigung bei beschädigten Gütern
• Falls Güter beschädigt sind, muss dies dem Personal an Land oder der Schiffscrew umgehend mitgeteilt werden.
• Schadensansprüche und Dokumentation müssen sobald als möglich nach dem Entdecken des Schadens an freight@hansadestinations.com gesendet werden.
• HANSA benutzt die NSOCC Green Card 2011 um zu beurteilen, inwiefern der Schaden erstattet werden kann.